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Eu-wahl 2009

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Die Organisation der EU – Weiterentwicklung und der Weg über den Vertrag von Lissabon zu einer gemeinsamen Verfassung

Die EU muss demokratischer werden. Über zentrale Themen und Entscheidungen wie den Vertrag von Lissabon und den Verfassungsprozess muss es eine europaweite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geben. Zur Entscheidung sind ebenfalls europaweit Volksabstimmungen vorzusehen. Insbesondere in Deutschland sind die zuständigen Gremien (Bundestag und Bundesrat) aufgefordert, hierzu durch eine Grundgesetzänderung die Voraussetzung zu schaffen.

Europäische Entscheidungsprozesse müssen durchschaubarer und nachvollziehbarer für die Bevölkerung werden. Oberste Maxime muss das Subsidiaritätsprinzip sein. Die EU muss sich der Problematik eines immerwährenden Zielkonfliktes zwischen nationalstaatlichen Kompetenzen, Entscheidungsprozessen und regionalen Eigenheiten und der Notwendigkeit zu zentraler Organisation bestimmter Abläufe und Politikfelder stellen und in diesem Bewusstsein maßvoll und zurückhaltend agieren.

Stärkung des Europaparlaments

Die Rechte des Europaparlaments gegenüber Kommission und Ministerrat sind nachhaltig zu stärken. Hierzu ist eine grundlegende Reform v. a. der Organe Kommission, Rat der EU („Ministerrat“) und Europäischer Rat („Staats- und Regierungschefs“), ihrer Kompetenzen und Entscheidungsprozesse notwendig.

Trotz aller neuer Befugnisse für das Parlament hinsichtlich der Kommission, ist diese nach wie vor das Organ mit dem größten Demokratie-Defizit.

Diskussionsgrundlage: Seit Beginn der europäischen Integration steht stets auch die Frage nach der endgültigen politischen und geografischen Gestalt der Gemeinschaft – der Finalität der EU. Innerhalb dieser Finalitätsdebatte übernahmen vor allem die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich die Führungsrolle. Auch heute gibt es über die Finalitätsfrage unter den nunmehr 27 Mitgliedstaaten der EU noch sehr unterschiedliche Auffassungen und ein Abebben der Grundsatzdiskussion um die politische und geografische Finalität der Europäischen Union, die sich auch heute im Kern noch um die beiden Pole „Bundesstaat“ versus „Staatenbund“ dreht, ist auch in naher Zukunft nicht absehbar und wird somit weiterhin zu den zentralen und grundsätzlichen Herausforderungen der Gemeinschaft zählen.

Denkansatz für Reformen: Als Modell für eine künftige Organisation der europäischen Politiken könnte daher ein föderales System (föderaler Bundesstaat) sein aus einem direkt gewähltem Parlament und einem regionalen Anteil, der dem bisherigen Rat der Staats- und Regierungschefs entspricht. Ein derartiges Konzept bedingt, um Gegenseitige Lähmung und Behinderung in wesentliche Fragen zu vermeiden, dass dem Beispiel der Bundesrepublik als föderaler Staat folgend, bestimmte Kompetenzen den jeweiligen Gremien vorbehalten sind und etwa Außen- und Sicherheitspolitik dem EU-Rat zusteht, nach innen gerichtete Politikfelder im Parlament beraten und entscheiden werden,

Reform der EU-Kommission

Eine „Neue EU-Kommission“ sollte sich aus gewählten Parlamentariern zusammensetzen und von einer heute zentralen auf eine das Parlament unterstützende Rolle zurückgefahren werden. Ihr könnte zum Beispiel u. a. als eine wesentliche Aufgabe die Organisation und Durchführung eines kontinuierlichen Prozesses zur Gestaltung des Föderalismus zukommen („ständig tagende Föderalismus-Kommission“). Auch die Erarbeitung und Vorstellung eines echten EU-Haushaltes könnte eine der wesentlichen Aufgaben sein – die Verabschiedung dieses Haushaltes ist jedoch dem Parlament und EU-Rat gemeinsam vorbehalten.

Der immer weiter zunehmende Lobbyismus in der EU-Politik ist kritisch für die Akzeptanz des europäischen Gedankens in der Bevölkerung und daher durch geeignete Maßnahmen zu kontrollieren und einzuschränken. Derartige Maßnahmen können sein:

Erweiterungsprozesse

Denkansätze und Diskussionsgrundlagen: Die Erweiterung der EU bleibt wohl in absehbarer Zukunft eine der entscheidenden Herausforderungen der Union. So sieht es die Europäische Union als zentrale Aufgabe an, ihrer besonderen Verantwortung für den westlichen Balkan also für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro und das Kosovo gerecht zu werden. Mit Kroatien werden bereits seit 3. Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen geführt. Mazedonien ist seit 2005 Beitrittskandidat, die Beitrittsverhandlungen haben jedoch noch nicht begonnen. Die restlichen Staaten des westlichen Balkans mit ihren jungen und teilweise noch instabilen Demokratien werden im Rahmen des so genannten Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses weiter gestärkt, an die EU herangeführt und als potentielle Kandidatenländer gehandelt.

Auch die Frage nach einem EU Beitritt der Türkei wird eine der zentralen Herausforderungen der EU in den kommenden Jahren sein. Bereits seit 1963 hatte die Türkei mit der EWG ein Assoziierungsabkommen geschlossen, ohne das jedoch über die damit verbundene Beitrittsperspektive je ernsthaft verhandelt worden wäre. Doch mit der Diskussion um die EU-Osterweiterung drängte sich in den neunziger Jahren unweigerlich auch die Frage nach einer möglichen Aufnahme der Türkei auf die Agenda der EU. Seit 3. Oktober 2005 werden nun Beitrittsverhandlungen mit dem Land am Bosporus geführt. Doch gerade der EU-Beitritt der Türkei wird in der europäischen Öffentlichkeit äußerst kontrovers diskutiert.

So argumentieren Gegner eines Beitritts, dass die Türkei aufgrund ihrer Gegebenheiten hinsichtlich Demokratie, Menschenrechten und wirtschaftlicher Entwicklung für einen schnellen Beitritt nicht in Frage komme. Auch sei die EU angesichts ihrer institutionellen und strukturellen Defizite momentan noch nicht in der Lage, ein noch stark reformbedürftiges Land mit einer Bevölkerung von rund 60 Millionen Menschen aufzunehmen. Befürworter eines Türkei-Beitritts hingegen argumentieren, dass ein Abrücken der EU von den Verhandlungen ein Wortbruch sei und vor allem die türkischen Reformkräfte schwächen würde, denn nur eine glaubwürdige Beitrittsperspektive unterstütze das Land beim demokratisch-rechtsstaatlichen Wandel. Hinzu käme die Tatsache, dass ein EU-Mitglied Türkei als stabilisierender Anker in der krisengeschüttelten Region fungieren könnte und zudem ein erhebliches wirtschaftliches Entwicklungspotential berge.

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