Die EU im innenpolitischen Verhältnis der Mitglieder zu- und miteinander
Auch im inneren Verhältnis sind zur besseren Koordination grenzübergreifender Maßnahmen bereits vorhandene zentrale Organisation zu stärken oder wo sie fehlen zu schaffen.
Dringend notwendig sind etwa Institutionen und Kompetenzen für:
- eine europäische Strafgerichtsbarkeit (Stichwort europäischer Haftbefehl) und europaweite Regelungen für die nationale Strafverfolgung statt bilateraler Abkommen und Einzelfallregelungen
- Schaffung eines europäischen Strafgerichtshofes mit europäischer (General-) Staatsanwaltschaft für die Verfolgung gegen die EU und ihre jeweiligen Rechtssubjekte (Bürger, Firmen, etc.) gerichtete Straftaten, Stichwort: EU-Haftbefehl
- europaweite Regelungen zum Datenschutz und zur Sicherstellung der informationellen Selbstbestimmung
- vergleichbar dem deutschen nationalen Verfassungsschutz nach innen gerichtete Beobachtungs- und Informationsbehörde; hierzu zum Beispiel Ausstattung von Europol mit weitergehenden Kompetenzen
- Anweisung nationaler Behörden zu Unterstützung und Zusammenarbeit mit den o. g. EU-Institutionen
- in Ergänzung zum Europäischen Patentamt Bildung eines Europäischen Markenamtes und Integration dieser Institutionen unter die Kontrolle der EU
- Integration nationaler Einrichtungen und Schaffung europaweiter Standards für Organisation, Verfahren und Einsatz von Kräften und Mitteln zur Vorbeugung von und zur gegenseitigen Hilfe bei Katastrophen